{"id":1546,"date":"2020-03-10T10:05:37","date_gmt":"2020-03-10T09:05:37","guid":{"rendered":"https:\/\/boehme-kunststoff.de\/agb\/"},"modified":"2020-04-29T20:14:23","modified_gmt":"2020-04-29T18:14:23","slug":"terms-conditions","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/boehme-kunststoff.de\/en\/terms-conditions\/","title":{"rendered":"Terms & Conditions"},"content":{"rendered":"[vc_row css_animation=”fadeIn”][vc_column][vc_column_text css=”.vc_custom_1583919864061{padding-top: 30px !important;}”]\n

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der B\u00f6hme-Kunststofftechnik GmbH & Co. KG<\/h1>\n[\/vc_column_text][vc_column_text css=”.vc_custom_1588184060615{padding-top: 30px !important;}”]I. Geltungsbereich<\/p>\n

1. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten f\u00fcr alle zwischen dem K\u00e4ufer und uns geschlossenen Vertr\u00e4ge \u00fcber die Lieferung von Waren. Sie gelten auch f\u00fcr k\u00fcnftige Gesch\u00e4ftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdr\u00fccklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des K\u00e4ufers sind f\u00fcr uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdr\u00fccklich widersprechen. Sie gelten nur, wenn wir sie ausdr\u00fccklich anerkennen. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des K\u00e4ufers die Bestellung des\u00a0K\u00e4ufers vorbehaltlos ausf\u00fchren.<\/p>\n

2. In den Vertr\u00e4gen sind alle Vereinbarungen, die zwischen dem K\u00e4ufer und uns zur Ausf\u00fchrung der Kaufvertr\u00e4ge getroffen wurden, schriftlich niedergelegt.<\/p>\n

3. Unsere Angebote richten sich nur an gewerbliche Abnehmer. Verbraucher im Sinne von \u00a713 BGB werden nicht beliefert.<\/p>\n

II. Angebot und Vertragsschluss<\/p>\n

1. Eine Bestellung des K\u00e4ufers stellt ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar. Wir k\u00f6nnen das Angebot innerhalb von zwei Wochen durch \u00dcbersendung einer Auftragsbest\u00e4tigung oder durch Zusendung der bestellten Produkte annehmen.<\/p>\n

2. Soweit nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes angegeben wird, sind unsere Angebote\u00a0freibleibend und unverbindlich.<\/p>\n

3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen\u00a0Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt ausschlie\u00dflich f\u00fcr den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist und insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgesch\u00e4ftes mit einem Zulieferer von uns. Der Kunde wird \u00fcber die Nichtverf\u00fcgbarkeit der Leistung unverz\u00fcglich informiert. Die Gegenleistung wird unverz\u00fcglich zur\u00fcckerstattet.<\/p>\n

4. An allen Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen sowie anderen Unterlagen behalten wir uns unsere Eigentums-, Urheber- sowie sonstige Schutzrechte vor. Der K\u00e4ufer darf diese nur mit unserer schriftlichen Einwilligung an Dritte weitergeben, unabh\u00e4ngig davon, ob wir diese als vertraulich gekennzeichnet haben.<\/p>\n

III. Zahlungsbedingungen<\/p>\n

1. Unsere Preise gelten ab Werk ohne Verpackung, wenn in der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes festgelegt wurde. Preisangaben in Katalogen beinhalten die Netto-Preise, die MwSt. und die Gesamtsumme. Die MwSt. werden wir in jedem Fall in der gesetzlichen H\u00f6he am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausweisen.<\/p>\n

2. Ein Skontoabzug ist nur bei einer besonderen schriftlichen Vereinbarung zwischen uns und dem K\u00e4ufer zul\u00e4ssig und auch nur dann, wenn ansonsten keine\u00a0Zahlungsverpflichtungen aus \u00e4lteren Rechnungen mehr f\u00e4llig sind. Der Kaufpreis ist ohne Abzug sofort mit Eingang der Rechnung bei dem K\u00e4ufer zur Zahlung f\u00e4llig, soweit sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung kein anderes Zahlungsziel ergibt. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir \u00fcber den Betrag verf\u00fcgen k\u00f6nnen. Im Falle von Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingel\u00f6st wird.<\/p>\n

3. Ger\u00e4t der K\u00e4ufer mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen.<\/p>\n

4. Der K\u00e4ufer ist zur Aufrechnung, auch wenn M\u00e4ngelr\u00fcgen oder Gegenanspr\u00fcche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenanspr\u00fcche rechtskr\u00e4ftig festgestellt, von uns anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Aus\u00fcbung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechts ist der K\u00e4ufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverh\u00e4ltnis beruht.<\/p>\n

IV. Liefer- und Leistungszeit<\/p>\n

1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschlie\u00dflich unverbindliche Angaben. Die von uns angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn die technischen Fragen abgekl\u00e4rt sind. Ebenso hat der K\u00e4ufer alle ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgem\u00e4\u00df und rechtzeitig zu erf\u00fcllen.<\/p>\n

2. Handelt es sich bei dem zugrunde liegenden Kaufvertrag um ein Fixgesch\u00e4ft i.S.v. \u00a7 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von \u00a7 376 HGB, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt, wenn der K\u00e4ufer infolge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs berechtigt ist, den Fortfall seines Interesses an der weiteren Vertragserf\u00fcllung geltend zu machen. In diesem Fall ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, wenn der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vors\u00e4tzlichen Verletzung des Vertrages beruht, wobei uns ein Verschulden unserer Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen zuzurechnen ist. Ebenso haften wir dem K\u00e4ufer bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn dieser auf einer von uns zu vertretenden vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Verletzung des Vertrages beruht, wobei uns ein Verschulden unserer Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen zuzurechnen ist. Unsere Haftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, wenn der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vors\u00e4tzlichen Verletzung des Vertrages beruht.<\/p>\n

3. F\u00fcr den Fall, dass ein von uns zu vertretender Lieferverzug auf der schuldhaften\u00a0Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht, wobei uns ein Verschulden unserer Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen zuzurechnen ist, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen mit der Ma\u00dfgabe, dass in diesem Fall die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist.<\/p>\n

4. Eine weitergehende Haftung f\u00fcr einen von uns zu vertretenden Lieferverzug ist\u00a0ausgeschlossen. Die weiteren gesetzlichen Anspr\u00fcche und Rechte des K\u00e4ufers, die ihm neben dem Schadensersatzanspruch wegen eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs zustehen, bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n

5. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies f\u00fcr den Kunden zumutbar ist.<\/p>\n

6. Kommt der K\u00e4ufer in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens und etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der K\u00e4ufer Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt. Mit Eintritt des Annahme- bzw. Schuldnerverzuges geht die Gefahr der zuf\u00e4lligen Verschlechterung und des zuf\u00e4lligen Untergangs auf den K\u00e4ufer \u00fcber.<\/p>\n

V. Gefahr\u00fcbergang, Versand, Verpackung<\/p>\n

1. Verladung und Versand erfolgen versichert auf Gefahr des Verk\u00e4ufers. Wir werden uns bem\u00fchen, hinsichtlich Versandart und Versandweg W\u00fcnsche und Interessen des K\u00e4ufers zu ber\u00fccksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten \u2013 auch bei vereinbarter Frachtfreilieferung gehen zu Lasten des K\u00e4ufers.<\/p>\n

2. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des K\u00e4ufers verz\u00f6gert, so lagern wir die Waren auf Kosten und Gefahr des K\u00e4ufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.<\/p>\n

VI. Sach- und Rechtsm\u00e4ngel, Haftung<\/p>\n

1. M\u00e4ngelanspr\u00fcche des K\u00e4ufers bestehen nur, wenn der K\u00e4ufer seinen nach \u00a7 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und R\u00fcgepflichten ordnungsgem\u00e4\u00df nachgekommen ist.<\/p>\n

2. Bei berechtigten M\u00e4ngelr\u00fcgen, sind wir unter Ausschluss der Rechte des K\u00e4ufers, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen (Minderung), zur Nacherf\u00fcllung verpflichtet, es sei denn, dass wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherf\u00fcllung berechtigt sind. Der K\u00e4ufer hat uns eine angemessene Frist zur Nacherf\u00fcllung zu gew\u00e4hren. Die Nacherf\u00fcllung kann nach Wahl des K\u00e4ufers durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen. Wir tragen im Falle der Mangelbeseitigung die erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht erh\u00f6hen, weil der Vertragsgegenstand sich an einem anderen Ort als dem Erf\u00fcllungsort befindet. Ist die Nacherf\u00fcllung fehlgeschlagen, kann der K\u00e4ufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den R\u00fccktritt vom Vertrag erkl\u00e4ren. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen, soweit nicht aufgrund des Vertragsgegenstands weitere Nachbesserungsversuche angemessen und dem K\u00e4ufer zumutbar sind. Schadensersatzanspr\u00fcche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der K\u00e4ufer erst geltend machen, wenn die Nacherf\u00fcllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des K\u00e4ufers zur Geltendmachung von\u00a0weitergehenden Schadensersatzanspr\u00fcchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt hiervon unber\u00fchrt.<\/p>\n

3. Die Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche des K\u00e4ufers verj\u00e4hren ein Jahr nach Ablieferung der Ware bei dem K\u00e4ufer, es sei denn, wir haben den Mangel arglistig verschwiegen; in diesem Fall gelten die gesetzlichen Regelungen. Unsere Pflichten aus Abschnitt VII Ziff. 4 und Abschnitt VII Ziff. 5 bleiben hiervon unber\u00fchrt.<\/p>\n

4. Wir sind entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zur R\u00fccknahme der neuen Ware bzw. zur Herabsetzung (Minderung) des Kaufpreises auch ohne die sonst erforderliche Fristsetzung verpflichtet, wenn der Abnehmer des K\u00e4ufers als Verbraucher der verkauften neuen beweglichen Sache (Verbrauchsg\u00fcterkauf) wegen des Mangels dieser Ware gegen\u00fcber dem K\u00e4ufer die R\u00fccknahme der Ware oder die Herabsetzung (Minderung) des Kaufpreises verlangen konnte oder dem K\u00e4ufer ein ebensolcher daraus resultierender R\u00fcckgriffsanspruch entgegengehalten wird. Wir sind dar\u00fcber hinaus verpflichtet, Aufwendungen des K\u00e4ufers, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu ersetzen, die dieser im Verh\u00e4ltnis zum Endverbraucher im Rahmen der Nacherf\u00fcllung aufgrund eines bei Gefahr\u00fcbergang von uns auf den K\u00e4ufer vorliegenden Mangels der Ware zu tragen hatte. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der K\u00e4ufer seinen nach \u00a7 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und R\u00fcgepflichten nicht ordnungsgem\u00e4\u00df nachgekommen ist.<\/p>\n

5. Die Verpflichtung gem\u00e4\u00df Abschnitt VII Ziff. 4 ist ausgeschlossen, soweit es sich um einen Mangel aufgrund von Werbeaussagen oder sonstiger vertraglicher Vereinbarungen handelt, die nicht von uns herr\u00fchren, oder wenn der K\u00e4ufer gegen\u00fcber dem Endverbraucher eine besondere Garantie abgegeben hat. Die Verpflichtung ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn der K\u00e4ufer selbst nicht aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Aus\u00fcbung der Gew\u00e4hrleistungsrechte gegen\u00fcber dem Endverbraucher verpflichtet war oder diese R\u00fcge gegen\u00fcber einem ihm gestellten Anspruch nicht vorgenommen hat. Dies gilt auch, wenn der\u00a0K\u00e4ufer gegen\u00fcber dem Endverbraucher Gew\u00e4hrleistungen \u00fcbernommen hat, die \u00fcber das gesetzliche Ma\u00df hinausgehen.<\/p>\n

6. Wir haften unabh\u00e4ngig von den nachfolgenden Haftungsbeschr\u00e4nkungen nach den gesetzlichen Bestimmungen f\u00fcr Sch\u00e4den an Leben, K\u00f6rper und Gesundheit,\u00a0 die auf einer fahrl\u00e4ssigen oder vors\u00e4tzlichen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen, sowie f\u00fcr Sch\u00e4den, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. F\u00fcr Sch\u00e4den, die nicht von Satz 1 erfasst werden und die auf vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, unseren gesetzlichen Vertreter oder unseren Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen, haften wir nach\u00a0den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erf\u00fcllungsgehilfen nicht vors\u00e4tzlich gehandelt haben. In\u00a0dem Umfang, in dem wir bez\u00fcglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheitsund\/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. F\u00fcr Sch\u00e4den, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.<\/p>\n

7. Wir haften auch f\u00fcr Sch\u00e4den, die wir durch einfache fahrl\u00e4ssige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursachen, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrages \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der K\u00e4ufer regelm\u00e4\u00dfig vertraut und vertrauen darf. Wir haften jedoch nur, soweit die Sch\u00e4den typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.<\/p>\n

8. Eine weitergehende Haftung ist ohne R\u00fccksicht auf die Rechtsnatur des geltend\u00a0gemachten Anspruchs ausgeschlossen, dies gilt insbesondere auch f\u00fcr deliktische\u00a0Anspr\u00fcche oder Anspr\u00fcche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung; hiervon unber\u00fchrt bleibt unsere Haftung gem\u00e4\u00df Abschnitt IV Ziff. 2 bis Abschnitt IV Ziff. 5 dieses Vertrages. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschr\u00e4nkt ist, gilt dies auch f\u00fcr die pers\u00f6nliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfen.<\/p>\n

9. Schadensersatzanspr\u00fcche des K\u00e4ufers wegen eines Mangels verj\u00e4hren ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht im Fall von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erf\u00fcllungsgehilfen verschuldeten Verletzungen des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit, oder wenn wir, unsere gesetzlichen Vertreter vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig gehandelt haben, oder wenn unsere einfachen Erf\u00fcllungsgehilfen vors\u00e4tzlich gehandelt\u00a0haben.<\/p>\n

VII. Eigentumsvorbehalt<\/p>\n

1. Bis zur Erf\u00fcllung aller Forderungen, einschlie\u00dflich s\u00e4mtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die uns gegen den K\u00e4ufer jetzt oder zuk\u00fcnftig zustehen, bleibt die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) unser Eigentum. Im Falle des vertragswidrigen Verhaltens des K\u00e4ufers, z.B. Zahlungsverzug, haben wir nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist das Recht, die Vorbehaltsware zur\u00fcckzunehmen. Nehmen wir die Vorbehaltsware zur\u00fcck, stellt dieses einen R\u00fccktritt vom Vertrag dar. Pf\u00e4nden wir die Vorbehaltsware, ist dieses ein R\u00fccktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware nach der R\u00fccknahme zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrages f\u00fcr die Verwertungskosten, ist der Verwertungserl\u00f6s mit den uns vom K\u00e4ufer geschuldeten Betr\u00e4gen zu verrechnen.<\/p>\n

2. Der K\u00e4ufer hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und diese auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsch\u00e4den ausreichend zum Neuwert zu versichern. Wartungs- und Inspektionsarbeiten, die erforderlich werden, sind vom K\u00e4ufer auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuf\u00fchren.<\/p>\n

3. Der K\u00e4ufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware ordnungsgem\u00e4\u00df im Gesch\u00e4ftsverkehr zu ver\u00e4u\u00dfern und\/ oder zu verwenden, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpf\u00e4ndungen oder Sicherungs\u00fcbereignungen sind unzul\u00e4ssig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bez\u00fcglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschlie\u00dflich s\u00e4mtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der K\u00e4ufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an. Wir erm\u00e4chtigen den K\u00e4ufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen f\u00fcr dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugserm\u00e4chtigung kann jederzeit widerrufen werden, wenn der K\u00e4ufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgem\u00e4\u00df nachkommt. Zur Abtretung dieser Forderung ist der K\u00e4ufer auch nicht zum Zwecke des Forderungseinzugs im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begr\u00fcndet, die Gegenleistung in H\u00f6he der Forderungen solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen von uns gegen den K\u00e4ufer bestehen.<\/p>\n

4. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den K\u00e4ufer wird in jedem Fall f\u00fcr uns vorgenommen. Sofern die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht geh\u00f6renden Sachen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. F\u00fcr die durch Verarbeitung entstehende neue Sache gilt das Gleiche wie f\u00fcr die Vorbehaltsware. Im Falle der untrennbaren Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht geh\u00f6renden Sachen erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Vorbehaltsware\u00a0(Rechnungsendbetrag inklusive der Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischten Sachen im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des K\u00e4ufers in Folge der Vermischung als Hauptsache anzusehen, sind der K\u00e4ufer und wir uns einig, dass der K\u00e4ufer uns anteilm\u00e4\u00dfig Miteigentum an dieser Sache \u00fcbertr\u00e4gt; die \u00dcbertragung nehmen wir hiermit an. Unser so entstandenes Allein- oder Miteigentum an einer Sache verwahrt der K\u00e4ufer f\u00fcr uns.<\/p>\n

5. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pf\u00e4ndungen, wird der K\u00e4ufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverz\u00fcglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen k\u00f6nnen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder au\u00dfergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierf\u00fcr der K\u00e4ufer.<\/p>\n

6. Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % \u00fcbersteigt, dabei obliegt uns die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.<\/p>\n

VIII. Erf\u00fcllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht<\/p>\n

1. Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand f\u00fcr Lieferungen und Zahlungen (einschlie\u00dflich Scheckund Wechselklagen) sowie s\u00e4mtliche sich zwischen uns und dem K\u00e4ufer ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen uns und ihm geschlossenen Kaufvertr\u00e4gen ist unser Firmensitz. Wir sind jedoch berechtigt, den K\u00e4ufer auch an seinem Wohn- und\/oder Gesch\u00e4ftsitz zu verklagen.<\/p>\n

2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschlie\u00dflich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.[\/vc_column_text][vc_empty_space][\/vc_column][\/vc_row]\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

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